Bei „Burschen und Bomben” handelt es sich ausschließlich um eine wissenschaftliche, d.h. insbesondere um eine nicht–kommerzielle Arbeit. Jegliche Art ihrer Verwendung und/oder Verwertung darf ausschließlich unter den nachfolgenden Maßgaben und Bedingungen erfolgen:
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- Wird auf die Arbeit „Buschen und Bomben” als Ganzes oder auf Teile von ihr bei vollständiger Quellenangabe in ausschließlich wissenschaftlichen Arbeiten Bezug genommen oder wird daraus auf diese Art in solchen zitiert, bittet der Verfasser lediglich um die Übermittlung eines Belegexemplares beziehungsweise um den Verweis, unter dem die Arbeit im Internet aufzufinden ist.
- In jedem Fall ist vor jeglicher Art der Verwertung der Arbeit „Burschen und Bomben” als Ganzes oder ihrer Teile in kommerziellen Produkten und/oder in Massenmedien aller Art die schriftliche Genehmigung des Verfassers einzuholen. Im Zweifel gilt diese Genehmigung als nicht erteilt.
- Wer die Rechte des Verfassers im Sinne der genannten Maßgaben und Bedingungen verletzt, erklärt sich durch die Rechtsverletzung selbst von vornherein automatisch und ohne Einschränkung damit einverstanden, dem Verfasser bzw. seinem allfälligen Rechtsnachfolger unbeschadet weterer Schadensersatzansprüche eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden Pauschalentschädigung von € 34.200,— zuzüglich aller zu entrichtenden Steuern und Abgaben auf dessen Verlangen hin sofort zu bezahlen, und zwar unabhängig davon, ob ihm die vom Verfasser hier festgelegten Maßgaben und Bedingungen bekannt waren oder nicht. Der genannte Betrag verzwölffacht sich, erfolgt die Rechtsverletzung durch ein kommerzielles Unternehmen und/oder mit Hilfe eines Massenmediums im Sinne des § 1 Abs. 1 des österreichischen Mediengesetzes in der derzeit gültigen Fassung.
- Gebundene Ausgaben der jeweils aktuellen Auflage dieser Arbeit können gegen Kostenersatz (derzeit pro Exemplar € 84,20 inklusive Versand und Nachnahmegebühr) beim Verfasser angefordert werden; der Verfasser behält sich ausdrücklich das Recht vor, im Einzelfall einer solchen Anforderung ohne Angabe von Gründen nicht zu entprechen.
- Der Verfasser lehnt jede Form des Faschismus ab, also auch den Sprach-Faschismus. Orwell'sches „Neusprech”, „Neuschreib”, Gender-Diktat und „political correctness” finden hier keine Anwendung.
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